Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Vertragsbedingungen
Der Kunde bestellt die von ihm gewünschten Waren/Dienstleistungen persönlich, telefonisch oder durch Zusendung (per Telefax, E-Mail oder Post) an die Firma Muedo. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners binden uns nicht.
§ 2 Angebote, Bestellungen, Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Liefervertrag kommt zustande durch die Annahme der Bestellung des Kunden oder durch Beginn der Auftragsausführung durch uns. Zahlungsbedingungen sind im Vorfeld der Bestellung zu klären. im Verzugsfalle behalten wir uns vor Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen.
Unsere Preise gelten frei Baustelle.
Skontoabzüge sind unzulässig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Beratung
Die Aufklärung und Beratung des Bestellers/Käufers bei Abschluss und Durchführung des Vertrages erfolgt nach unserem besten Wissen und Gewissen ohne Gewähr dazu zählt insbesondere auch die Schätzung von Mengen.
§ 5 Versendung, Rücklieferung, Gefahrenübernahme
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers/Käufers. Teillieferungen sind zulässig.
Die Gefahr geht auf den Besteller/Käufer über, sobald die Ware unsere Geschäftsstelle bzw. die unseres Lieferanten verlassen hat. Ist die Ware Lieferbereit und verzögert sich die Lieferung bzw. Abholung der Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Besteller/Käufer über, sobald wir den Besteller/Käufer von unserer Lieferbereitschaft schriftlich oder mündlich (z.B. telefonisch) verständigt haben. Rücklieferungen durch den Besteller/Käufer sind ausschließlich frei, auf Gefahr des Bestellers/Käufers und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns zu erfolgen. Bei Bestellware ist die Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung
Gewährleistung gilt nur für unsere Leistungen oder die unserer Subunternehmer unter Verwendung von neuem Material.
Natürlicher Verschleiß, Lackschäden, Glasschäden, Schäden an stromführenden Leitungen und Sicherungen sowie Setzungsschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Der AN ist berechtigt, Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Die Nachbesserung gilt erst als Fehlschlag, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde.
Der Auftraggeber trägt das Baugrundrisiko und die Gefahr des plötzlichen Untergangs des Bauwerkes oder von seinen Bestandteilen, auch von denen noch unter Eigentumsvorbehalts des AN stehen, in jedem Falle.
§ 8 Höhere Gewalt
Kann eine der Parteien die ihre obliegenden vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann die jeweils andere Partei daraus keinerlei Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten.
§ 9 Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
Gerät der Käufer/Besteller mit der Vertragserfüllung in Verzug oder verweigert er sich, den Vertrag zu erfüllen, insbesondere den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sind wir berechtigt, die weitere Vertragserfüllung abzulehnen.
§ 10 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstiger Nebenansprüche (z.B. Aufwendungsersatz, Kosten der Rechtsverfolgung etc.) unser Eigentum. Mit Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an uns ab. Im Übrigen haftet der Käufer für jede Beschädigung oder den Verlust der Vorbehaltsware. Im Falle einer Pfändung oder sonstiger Beschlagnahme ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns innerhalb von 3 Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon in Kenntnis zu setzen. Der Käufer trägt die Kosten der Wahrung unserer Eigentumsrechte.
Kommt der Käufer den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen, und zwar unbeschadet einer zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung der Kaufpreisforderung.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen, soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Sinn und Zweck der AGB entsprechen würden.
§ 12 Zusätzliche Bestimmungen
Mit Auftragseingang übernimmt der Käufer/Besteller jegliche Haftung für die freie Anlieferung.
Mehrkosten, welche durch den Auftragnehmer unverschuldet entstehen, werden ohne Abzüge an den Auftraggeber weitergegeben. Hierzu gehören z.B. fehlende Vorbereitung seitens der Bauherren, dritter Firmen, etc; fehlende Genehmigungen, unvorhersehbare Mehrarbeit durch. z.B. Bauschutt-, Leitungs-, Munitionsfunde, Planänderungen; sonstige ungeplante oder zu kurzfristig angesetzte Bauunterbrechung oder -verschiebung;
Folgeschäden und -kosten durch Witterungseinflüsse werden nicht vom Auftragnehmer übernommen.
Wir behalten uns vor die Angeboten Material-, Entsorgungs- und Maschinenkosten anzupassen, falls eine ungeplante Preiserhöhung durch Lieferanten erfolgt. Solche sind durch z.B. politische, wirtschaftliche oder umweltbedingte Faktoren möglich. In diesem Fall wird der Auftraggeber unmittelbar schriftlich informiert.
Folgende weitere Ausführungsbedingungen sind dem Auftraggeber vor Baubeginn zu verschaffen und kostenfrei zur Verfügung zu stellen: Ungehinderte Zufahrtsmöglichkeit zum Baugrundstück und uneingeschränkte Baufreiheit auf dem Grundstück, sichtbare Grenzpunkte des Baugrundstückes sowie ausreichende Lager- und Stellmöglichkeiten für diverses Material, Maschinen, Gerät und insbesondere für zu lagernde Erdstoffe, Lage- und höhenmäßig eingemessene Bauvorhaben mit Schnurgerüst.
Für Bauvorhaben wird eine Mutterbodenstärke bis zu 30cm Stärke, eben anstehendes Baugelände sowie gleichmäßig tragfähiger Baugrund der Bodenklasse 3-5 angenommen. Jegliche Mehraufwendungen, sowie bei Stau- und Grundwassergefahr verursachen Mehrkosten für den Auftraggeber, nicht für den Auftragnehmer.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtssand
Erfüllungsort, soweit sich aus den vorgenannten Bedingungen nicht etwas anderes ergibt, für Lieferungen und Leistungen ist grundsätzlich der Sitz in Niederlosheim. Als Gerichtsstand gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Losheim zuständige Amts- bzw. Landgericht.